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Hengste

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Decktaxe:

Hengste

Unsere aktuelle Hengstkollektion
Alle unsere Hengste stehen über Frischsamen bzw. TG-Samen zur Verfügung.

Reitpony und Welsh Hengste

Kastanienhof Cockney Cracker

Cooper County WE

Dallas County

Dallmayr K

Der Zauberlehrling

Don Papa WE

Gold Design

 

El.H. Halifax

Kastanienhof Kingsland

El.H. The Breas My Mobility

Matrix

 

Hengstarchiv

Ehemalige Hengste
Hengste, die bisher auf unserer Station gewirkt haben.

Bayus

Bayus

Botticelli

Botticelli

Brillant

Brillant

Dancing Fox B

Daydreamer

Daydreamer

Desperado K

Desperado K

Double Diamond AK

Double Jackpot

FS Cracker Jack

FS Cracker Jack

Giglbergs Masterpiece

Hot Cream WE

Hot Cream WE

Kaiserjäger xx

Kaiserjäger xx

Kastanienhof Donnertrommler

Kastanienhof Kentaur WE

El.H. Kennedy WE

El.H. Kennedy WE

Kent Nagano WE

Kent Nagano WE

Llanarth Most Triton

Llanarth Most Triton

Losander

Losander

Maddox

Maddox

Petit Golden Glory

El.H. The Breas My Mobility

El.H. The Breas My Mobility

Zauberlord

Zauberlord

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Besamungsstation

BesamungsstationLaborEU-Besamungsstation ab 2024

Auf dem Gestüt Kastanienhof wird seit 1982 Hengsthaltung betrieben – die Älteste unter den deutschen Reitpony-Besamungsstationen. Seit 2009 sind wir als Besamungsstation zugelassen, ab 2024 können wir als EU-Station europaweit agieren.

Ein modernes Labor, größte Sorgfalt und Hygiene bei der Samengewinnung, der Aufbereitung und Übertragung bieten optimale Voraussetzungen für beste Trächtigkeitsergebnisse.

Unseren Züchtern bieten wir wahlweise die Abholung bzw. den Versand von Frischsamen sowie die komplette Betreuung der Gaststuten auf unserem Hof inklusive tierärztlicher Kontrolle und Besamung der Stuten. Alle unsere Hengste stehen über Frischsamen zur Verfügung. Wir bemühen uns, Ihren Anforderungen taggleich gerecht zu werden. Samenbestellungen sind daher telefonisch bis 10.00 Uhr erbeten.

Die Überwachung unserer Besamungsstation sowie die Betreuung der Gaststuten obliegt Dr. Meike Kuhlmann von der Tierarztpraxis Janetzko & Lange in Varrelbusch.

AGB

DECKBEDINGUNGEN

§ 1 Präambel
Das Gestüt Kastaninenhof, Inhaber Timo Coldewey, betreibt eine Besamungsstation mit EU-Zulassung (Zulassungsnummer DE 03 458 KBP 253). Die Decksaison beginnt bei uns am 15.02. und endet am 31.07. Der Samenversand findet nur in diesem Zeitraum statt. Andere Vereinbarungen müssen schriftlich erfolgen. Der Samenversand kann erst in Auftrag gegeben werden, wenn der Deckschein bzw. eine Kopie des Abstammungsnachweises vorliegt. Ebenfalls ist das Deckgeld vorab zu zahlen. Die Bezahlung kann sowohl in bar, als auch vorab per Überweisung erfolgen.

Die Überweisung kann vorgenommen werden auf folgendes Konto:
Kontoinhaber: Timo Coldewey, VR-Bank Südoldenburg, IBAN DE68 2806 1501 0204 4781 00
Sie erhalten selbstverständlich eine Rechnung.

Die Steuernummer lautet 68/243/13215, Finanzamt Vechta.
§ 2 Tupferprobe
Wird eine Stute nicht in der ersten Rosse tragend, kann das Gestüt Kastanienhof die Vorlage einer Tuperprobe verlangen. Der Stutenbesitzer bevollmächtigt das Gestüt Kastanienhof hiermit, auf seine Kosten durch die Stationstierärztin Dr. Meike Kuhlmann Tierarztpraxis Janetzko & Lange in Varrelbusch, eine Tupferprobe zu nehmen. Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Stutenbesitzer.
§ 3 Samenversand
Die Samenbestellung muss telefonisch Mo – Sa bis 10.00 Uhr erfolgen. Sonntags ist kein Versand, jedoch Abholung des Samens möglich. Die Decktaxe ist vorab zu entrichten. Die Samenbestellung muss folgende Angaben enthalten: Name des Hengstes; Name u. vollständige Anschrift des Eigentümers der Stute sowie des Tierarztes; Zuchtverband, dem die Besamung gemeldet werden soll; genaue Versandanschrift; Angaben zur Stute (Name, Lebensnummer, Kopie der Abstammung, Alter). Die Samenversand- u. verpackungskosten gehen zu Lasten des Züchters und werden gesondert berechnet. Wir weisen darauf hin, dass der Samenversand am Wochenende wesentlich teurer ist. Über die Kosten des Versandes erhält der Kunde eine gesonderte Rechnung, die umgehend zu bezahlen ist. Wir behalten uns vor, keine weiteren Samenbestellungen auszuführen, so lange Versandkosten offen sind oder Container nicht zurückgesandt wurden. Kosten für den Versand außerhalb Deutschlands sind vorab zu erfragen. Die Samen-Versandboxen sind innerhalb 3 Wochen an die Deckstation zurückzusenden, andernfalls werden sie mit einem Betrag in Höhe von 30,- EUR gesondert in Rechnung gestellt. Das Gestüt Kastanienhof haftet nicht für eine unsachgemäße Besamung beim Stutenbesitzer. Es dürfen nur Tierärzte, Besamungstechniker oder Eigenbestandsbesamer die Besamung vornehmen. Mit Übergabe des Spermas an eine geeignete Transportperson geht die Gefahr auf den Stutenbesitzer über.
Sollte ein Hengst im Laufe der Decksaison aus besonderen Gründen (Turniereinsatz, Krankheit usw.) kurzfristig nicht zur Verfügung stehen, kann ein anderer Hengst der Station genutzt werden. Anspruch auf Rückzahlung des Deckgeldes besteht nicht. Sollte eine Stute nach der zweiten Rosse nicht tragend geworden sein, ist eine aktuelle Tupferprobe vorzulegen. Sollte diese verweigert werden, kann das Gestüt die Lieferung weiteren Spermas verweigern. Ein Anspruch auf Rückzahlung des Deckgeldes besteht nicht. Bei stark nachgefragten Hengsten behält sich die Hengststation vor, die Samenlieferung auf zwei Portionen pro Rosse zu begrenzen. Diese Regelung ist selbstverständlich stark von der Nachfrage am betreffenden Tag abhängig, grundsätzlich versucht die Hengststation, jeder Nachfrage nachzukommen.

§ 4 Rechnungsstellung Dallmayr K

Die 1. Rate i. H. v. €350,- wird in Rechnung gestellt vom Gestüt Kastanienhof, Timo Coldewey.

Die 2. Rate i. H. v. €400,-  wird am 01.10.d.J. in Rechnung gestellt durch den Hengstbesitzer, Herrn Ralf Knauf. Im Falle der Nicht-Trächtigkeit ist ein entsprechendes Attest vorzulegen, ansonsten wird die 2. Rate fällig.

Aufgrund des Decktaxensplittings gibt es keine Gutschrift für das Folgejahr gemäß § 8.

§ 5 Rabattsystem
Folgende Rabatte auf die Decktaxe gewähren wir unseren Kunden:
Bei Vorkasse bzw. Barzahlung bei Abholung 5% der Decktaxe
Bei 3 Stuten eines Züchters 10% der Decktaxe
Weitere Ermäßigungen siehe §8 Deckgeld im Folgejahr. Es kann nur jeweils ein Rabatt pro Stute angewendet werden. Im Falle eines Zahlungsverzuges verfällt nach der Frist der 1. Mahnung der Anspruch auf die Rabatte. Die Differenz zur regulären Decktaxe wird dann nachträglich in Rechnung gestellt.
§ 6 Unterbringung der Stuten
Für die Unterbringung der Stuten stehen geräumige Boxen und Weiden zur Verfügung. Das Gestüt Kastanienhof oder von ihm beauftragte Dritte sind berechtigt und bevollmächtigt, bei Erkrankungsfällen und Verletzungen einen Tierarzt mit der Behandlung der Stute/ des Fohlens zu beauftragen. Ebenfalls ist das Gestüt Kastanienhof bevollmächtigt, in dringenden Fällen einen Hufschmied hinzu zu ziehen. Hierdurch entstehende Kosten gehen zu Lasten des Stutenbesitzers. Die Abrechung erfolgt direkt mit diesem.
§ 7 Kosten der Unterbringung
Für die Unterbringung von Gaststuten wird ein Pensionssatz von 10,- EUR pro Tag vereinbart. Der Stutenbesitzer ist ausdrücklich damit einverstanden, dass Stute und Fohlen separat auf Weide oder Auslauf gebracht werden dürfen und verpflichtet sich, eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für die Stute und ggf. das Fohlen zu unterhalten.
§ 8 Deckgeld im Folgejahr
Für die Stuten, die nicht aufgenommen bzw. resorbiert haben, wird das halbe bezahlte Deckgeld des Vorjahres angerechnet, sofern bis zum 01.12. eine tierärztliche Bescheinigung über die nicht bestehende Trächtigkeit vorliegt. Liegt diese Bescheinigung bis dahin nicht vor, ist eine Anrechnung nicht möglich. Steht ein Hengst im Verlauf der Decksaison od. bei einer Nachbedeckung im Folgejahr nicht zur Verfügung, so muss der Stutenbesitzer auf einen anderen Hengst der Station ausweichen. Sollte der vom Stutenbesitzer gewählte Ersatzhengst eine niedrigere Decktaxe haben, so wird kein Ausgleich erstattet, sollte er eine höhere Decktaxe haben, so ist die Differenz zu bezahlen.
§ 9 Haftung
Der Stutenbesitzer verpflichtet sich, im Falle der Verursachung von Schäden durch die Stute oder ihr Fohlen das Gestüt Kastanienhof und von ihm beauftragte Dritte von allen Ersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Haftung des Gestüts Kastanienhof für Schäden, die an der Stute oder ihrem Fohlen entstehen, ist ausgeschlossen, soweit die haftungsbegründenden Umstände nicht auf Vorsatz u./o. Arglist u./o. grobe Fahrlässigkeit des Gestüts Kastanienhof oder von ihm beauftragte Dritte beruhen, u./o. Personen- u./o. Körperschäden betroffen sind. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Die Parteien vereinbaren, dass etwaige Ansprüche des Stutenbesitzers binnen eines Jahres verjähren. Von der Verjährungserleichterung ausgenommen sind etwaige Schadensersatzansprüche, die auf mind. grobem Verschulden oder mind. fahrlässiger Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen.
§ 10 Deutsches Recht
Sollte der Stuten- oder Fohlenbesitzer weder einen deutschen Wohn- oder Geschäftssitz unterhalten, noch deutscher Staatsangehöriger sein, vereinbaren die Parteien für die Durchführung u. Abwicklung des Vertrages die Anwendung deutschen materiellen u. prozessualen Rechts. Dies gilt auch im Falle einer Rechtsstreitigkeit. Sofern beide Parteien Unternehmer sind, vereinbaren sie als Gerichtsstand das Amtsgericht Wildeshausen bzw. das Landgericht Oldenburg.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein, so behalten die übrigen dennoch ihre Gültigkeit.

 

 

 

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